- Basel-Landschaft
- Organisation
- Direktionen
- Sicherheitsdirektion
- Generalsekretariat
- Fachbereich Familien
- Frühe Sprachförderung
Frühe Sprachförderung
Mehrsprachigkeit - Tipps für Eltern und Erziehungsberechtigte

Kinder können ganz natürlich mehrere Sprachen gleichzeitig lernen. Begleiten Sie Ihr Kind beim Sprechen – von Anfang an. Mehr Informationen zur Mehrsprachigkeit finden Sie hier.
Praktische Tipps für Ihren Familienalltag: Einladung Flyer
Sie erfahren am Anlass (kostenlos):
• warum Mehrsprachigkeit eine Stärke ist
• weshalb es wichtig ist, die eigene Sprache mit dem Kind zu sprechen
• wie Kinder mehrere Sprachen gleichzeitig lernen
• wie Sie Ihr Kind im Alltag einfach unterstützen können
Der Input ist leicht verständlich und praxisnah. Sie erhalten konkrete Tipps anhand von Beispielen aus dem Familienalltag. Interkulturelle Vermittlungspersonen stehen für Fragen zur Verfügung.
save the date: Pratteln, 15.10.2026 17.30 - 18.30 Uhr, anschliessend Apéro
save the date: Reinach, 21.10.2026 17.30 - 18.30 Uhr, anschliessend Apéro
Sprachstanderhebung 2026

zur Medienmitteilung 12.12.2025
Merkblatt Sprachstanderhebung 2026
Im Mai 2026 werden alle Familien im Kanton Basel-Landschaft, welche nach dem 1.12.2025 ausserkantonal zugezogen sind, nachträglich zur Sprachstanderhebung eingeladen. Alle Familien mit Kindern, welche zwischen dem 1.8.2022 und 31.7.2023 geboren sind, müssen den Fragebogen ausfüllen - unabhängig von der Familiensprache oder Nationalität. Die Sprachstanderhebung ist ein wichtiger Beitrag zu mehr Bildungsgerechtigkeit. Alle Kinder sollten beim Kindergarten Eintritt ausreichend Deutsch sprechen/verstehen, um leichter am Gruppen Geschehen teilnehmen und sich gut entwickeln zu können. Wird bei der Sprachstanderhebung 1.5 Jahre vor Beginn der Schulpflicht ein Deutschförderbedarf festgestellt, werden regelmässige Besuche in einer Spielgruppe/Kita empfohlen. Die Sprachstanderhebung ist keine Bewertung, sondern dient Eltern und Gemeinden als Orientierungshilfe, den Deutschförderbedarf frühzeitig zu erkennen und alle Kinder bestmöglich fördern zu können.
Medienmitteilung 30. September 2025
Medienmitteilung 7. April 2025
Beitrag SRF 21.05.2025: Viele Dreijährige mit ungenügenden Deutschkenntnissen
Hier geht 's zum Beitrag: https://www.srf.ch/news/schweiz/fremdsprachige-in-der-schweiz-bereits-dreijaehrige-sollen-deutsch-lernen
Was ist alltagsintegrierte Sprachförderung?
Kinder benötigen Sprache in allen Lebensbereichen – sei es beim Zusammenleben in der Familie, in pädagogischen Einrichtungen, beim Spielen mit anderen Kindern oder beim Lernen in der Schule. Die Grundlagen dafür werden bereits in den ersten Lebensjahren gelegt.
Am effektivsten erlernen Kinder die Sprache, wenn sie im Alltag zahlreiche Gespräche mit Erwachsenen und anderen Kindern führen. Die alltagsintegrierte Sprachförderung setzt genau hier an: Sie basiert auf der Beziehung zwischen dem Erwachsenen und dem Kind und orientiert sich an den Interessen und der Neugier des Kindes. Der Alltag dient dabei als Ausgangspunkt für eine gezielte Förderung der deutschen Sprache. Ob Gespräche, Spielsituationen, Erlebnisse oder die Umgebung, wie etwa der Spielplatz – all das bietet vielfältige Gelegenheiten, die kommunikativen Fähigkeiten der Kinder gezielt zu unterstützen und zu entwickeln.
Wie kommt die Sprache zu den Kindern? Wie können Eltern und Fachleute die Sprachentwicklung der Kinder im Alltag unterstützen?
Antworten auf diese Fragen geben die 25 kurzen Filme auf «Lerngelegenheiten für Kinder bis 4».
Warum ist frühe Deutschförderung heutzutage für alle Kinder wichtig?
Der regelmässige Besuch einer Spielgruppe oder Kita/Tagesfamilie unterstützt nicht nur Kinder mit Deutsch als Zweitsprache. Auch Kinder aus deutschsprachigen Haushalten profitieren in ihrer sprachlichen und sozialen Entwicklung. Die Angebote fördern den Austausch, das Selbstvertrauen und bereiten die Kinder ideal auf den Kindergarten vor.
Die Kinder werden dadurch sprachlich besser für den Kindergarten Eintritt vorbereitet. Die Lehrpersonen können sich vermehrt auf das Vermitteln des Lernstoffes fokussieren. Dies kommt allen Kindern zu gute und ist ein wichtiger Beitrag für faire Startchancen in die Schullaufbahn.
Was Eltern tun können
Sprechen und spielen Sie mit Ihrem Kind — immer und überall und in Ihrer stärksten Sprache. Schalten Sie den Fernseher aus. Seien Sie ein gutes Vorbild und haben Sie Freude am gemeinsamen Entdecken der (Sprach-) Entwicklung.
Bei Fragen wenden Sie sich an die Mütter-Väter-Beratung Ihrer Gemeinde oder sprechen Sie mit Ihrer/m Kinderärztin/Kinderarzt.
Informationen zur Mehrsprachigkeit
Kampagne "Aufwachsen mit digitalen Medien"
Weniger Bildschirmzeit — mehr Bewegung!
Was Fachpersonen tun können
Fachpersonen in Spielgruppen, Kindertagesstätten, Tagesfamilien oder Freizeitangeboten bilden sich zusätzlich weiter. Sie bieten in ihrem Betreuungsalltag die frühe Sprachförderung spielerisch, individuell, reflektiert und in Zusammenarbeit mit den Eltern an. In ihrem Sprachförderkonzept (Beispiele) erklären sie, nach welchen Leitlinien sie sich orientieren und wie sie die frühe Sprachförderung in ihrer Gruppe umsetzen.
Im Kanton Basel-Landschaft stehen den Fachpersonen Aus- und Weiterbildungen, Supervisionsangebote und Vernetzungsmöglichkeiten kostenlos zur Verfügung. Mehr dazu hier.
Frühe Sprachförderung Basel-Landschaft
Um Kinder mit Sprachförderbedarf besser zu erreichen, wurde am 14. September 2023 das neue Gesetz über die frühe Sprachförderung (GfS) einstimmig vom Landrat angenommen. Die Umsetzung und das in Kraft treten erfolgten am 1. September 2024.
- Gesetz über die frühe Sprachförderung (GfS, SGS 116)
- Verordnung zum Gesetz über die frühe Sprachförderung (SGS 116.11)
- Sprachstanderhebung: Festlegung des Wertes für Sprachförderbedarf 2025
Das GfS bietet den Gemeinden im Kanton Basel-Landschaft eine gesetzliche Grundlage sowie eine kantonsweit einheitliche Regelung zur Umsetzung eines selektiven Sprachförderobligatoriums, damit die frühe Sprachförderung flächendeckend und möglichst einheitlich implementiert werden kann.
Ab Januar 2025 wird im Kanton Basel-Landschaft flächendeckend jedes Jahr eine Sprachstanderhebung bei allen im Kanton wohnhaften Kindern im Kalenderjahr vor dem Kindergarteneintritt durchgeführt. Die Sprachstanderhebung läuft inhaltlich und zeitlich einheitlich ab und dient dem frühzeitigen Erkennen von Deutschförderbedarf. Das Ausfüllen des Fragebogens ist für alle Eltern/Erziehungsberechtige obligatorisch, unabhängig von ihrer Familiensprache oder Herkunft. Gemeinden und Erziehungsberechtigte werden über die Ergebnisse informiert und Leistungserbringende früher Sprachförderung (Kindertagesstätten, Tagesfamilien und Spielgruppen) dabei unterstützt, die Qualität ihrer Angebote früher Sprachförderung zu verbessern. Der genaue Zeitplan sowie der Ablauf der Sprachstanderhebung sind festgelegt.
Sämtliche Präsentationen der Informations- und Vernetzungsveranstaltungen betreffend Einführung des Sprachfördergesetzes und Umsetzung der Sprachstanderhebung finden Sie hier:
- Informationsveranstaltung Präsentation Juni 2024
- Informationsveranstaltung Präsentation Oktober 2024
- Informationsveranstaltung Präsentation Mai 2025
- Informationsveranstaltung Präsentation Oktober 2025
- Informationsveranstaltung Präsentation Mai 2026
Der Bericht zur Sprachstanderhebung 2025 ist am 30. September 2025 veröffentlicht worden:
Die Zuständigkeiten, Aufgaben sowie die Rechte und Pflichten, die das neue GfS für die verschiedenen Akteurinnen und Akteure vorsieht, sind klar definiert:
Bei Fragen oder Anliegen rund um das Thema frühe Sprachförderung wenden Sie sich bitte an:
Manuela Hofbauer, Koordinatorin Frühe Sprachförderung Basel-Landschaft
[email protected], 061 552 56 67 / 079 456 22 61 (Di - Do)

Themennavigation
Erziehungsberechtigte
- Deutsch in Spielgruppen
- Freiwillige frühe Sprachförderung (Erziehungsberechtigte)
- Gesetz über die frühe Sprachförderung
- Interkulturelle Vermittlerinnen und -vermittler (Erziehungsberechtigte)
- Kantonales Integrationsprogramm 3 (KIP 3)
- Obligatorium (Erziehungsberechtigte)
- Praxisbeispiele aus den Gemeinden
- Sprachstanderhebung (Erziehungsberechtigte)
Leistungserbringende
- Anerkennung als Sprachförderangebot (Leistungserbringende)
- Aus- und Weiterbildung (Leistungserbringende)
- Deutsch in Spielgruppen
- Gesetz über die frühe Sprachförderung
- Kantonales Integrationsprogramm 3 (KIP 3)
- Obligatorium (Leistungserbringende)
- Praxisbeispiele aus den Gemeinden
- Sockelbeitrag (Leistungserbringende)
- Supervision (Leistungserbringende)
- Vernetzungstreffen (Leistungserbringende)
Gemeinden
- Anerkennung von Sprachförderangeboten (Gemeinden)
- Anlaufstelle der Gemeinden für frühe Sprachförderung (Gemeinden)
- Anschubfinanzierung für Gemeinden (Gemeinden)
- Deutsch in Spielgruppen
- Freiwillige frühe Sprachförderung (Gemeinden)
- Gesetz über die frühe Sprachförderung
- Interkulturelle Vermittlerinnen und -vermittler (Gemeinden)
- Kantonales Integrationsprogramm 3 (KIP 3)
- Kostenfolgenabschätzung (Gemeinden)
- Obligatorium (Gemeinden)
- Praxisbeispiele aus den Gemeinden
- Sprachstanderhebung (Gemeinden)
- Vernetzungstreffen (Gemeinden)
Kanton
- Anschubfinanzierung für Gemeinden (Kanton)
- Aus- und Weiterbildung (Kanton)
- Deutsch in Spielgruppen
- Gesetz über die frühe Sprachförderung
- Interkulturelle Vermittlerinnen und -vermittler (Kanton)
- Kantonales Integrationsprogramm 3 (KIP 3)
- Praxisbeispiele aus den Gemeinden
- Sprachstanderhebung (Kanton)
- Sockelbeitrag (Kanton)
- Supervision (Kanton)
- Vernetzungstreffen (Kanton)

